Honorar
Was die Arbeit eines Anwalts kostet, hängt von vielen Faktoren ab. Jeder Fall hat seine speziellen Bedingungen. Um die Kostensituation für Sie so transparent wie möglich zu machen, erhalten Sie hier schon einige Informationen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, lesen Sie
bitte hier weiter.
Grundsätzlich gilt: Tätigkeiten in Gerichtsverfahren rechne ich nach der
gesetzlichen Gebührenordnung ab.
Als Mindesthonorar, gerade in Fällen von geringerem
Streitwert, muss ich mir
100 Euro netto pro Stunde zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer vorbehalten.
Mein regulärer Stundensatz im außergerichtlichen Bereich liegt bei 180 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wenn Sie sich über die durchschnittlichen Stundensätze von Rechtsanwälten im Kammerbezirk München informieren möchten: Hier geht es zum Preisvergleich.
Bei Abrechnungen nach Zeit erhalten Sie mit der Abrechnung eine genaue Aufstellung meiner Tätigkeiten.
Besonderheit im Arbeitsrecht:
Kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
in erster Instanz
Im Arbeitsrecht soll jeder Beteiligte seine Ansprüche geltend machen können,
ohne Angst haben zu müssen, dass er die Anwaltkosten der Gegenseite erstatten
muss, falls er doch nicht Recht bekommen sollte. Es gilt also nicht der
sonst übliche Grundsatz (wie beim Amtsgericht und Landgericht) „Wer verliert,
der zahlt die Kosten, auch die des Gegenanwalts“.
Vielmehr kann im Arbeitsrecht außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht
in erster Instanz keiner vom anderen die Erstattung von Anwaltskosten verlangen,
egal wie die Sache (bzw. der Prozess) ausgeht.
Das ist rechtspolitisch so gewollt. Teils ist das sinnvoll, zum Schutz der
Arbeitnehmer, teils aber auch eine Art kostenrechtlicher „Freibrief“ für
Vertragsverletzungen. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung
für den Bereich des Arbeitsrechts wichtig und sinnvoll.